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VG München, 27.03.2017 - M 22 K 16.50220 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Dublin III-VO Art. 25 Abs. 2, Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2; AsylG § 10 Abs. 2 S. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 31 Abs. 1 S. 3, § 34a; VwZG § 8; VwGO § 80 Abs. 5
Übergang der Zuständigkeit im Dublin-Verfahren wegen Ablaufs der Überstellungsfrist nach Kirchenasyl - rewis.io
Übergang der Zuständigkeit im Dublin-Verfahren wegen Ablaufs der Überstellungsfrist nach Kirchenasyl
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 25.06.2013 - BT-Drs 17/13724
Auszug aus VG München, 27.03.2017 - M 22 K 16.50220
Ein solches Hindernis, das einen vergleichbaren Ausnahmefall rechtfertigen könnte, besteht beim sogenannten Kirchenasyl nicht (diese Auffassung hat offenbar auch das Bundesamt in der Vergangenheit vertreten: vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestags-Anfrage vom 25.6.2013: BT-Drs. 17/13724, S.11). - BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …
Auszug aus VG München, 27.03.2017 - M 22 K 16.50220
Der Asylsuchende hat im Falle des Ablaufs der Überstellungsfrist jedenfalls dann einen Anspruch darauf, dass der nunmehr zuständige Mitgliedsstaat das Asylverfahren durchführt, wenn nicht feststeht, dass der andere Mitgliedsstaat trotz Ablaufs der Überstellungsfrist weiterhin bereit ist, den Betroffenen (wieder) aufzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2016 - 1 C 24/15 - und OVG NRW, B.v. 11.11.2015 - 13 A 1692/15.A - beide in juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 13 A 1692/15
Nichtzulassung einer Berufung wegen Divergenz sowie Aufnahmebedingungen nach …
Auszug aus VG München, 27.03.2017 - M 22 K 16.50220
Der Asylsuchende hat im Falle des Ablaufs der Überstellungsfrist jedenfalls dann einen Anspruch darauf, dass der nunmehr zuständige Mitgliedsstaat das Asylverfahren durchführt, wenn nicht feststeht, dass der andere Mitgliedsstaat trotz Ablaufs der Überstellungsfrist weiterhin bereit ist, den Betroffenen (wieder) aufzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2016 - 1 C 24/15 - und OVG NRW, B.v. 11.11.2015 - 13 A 1692/15.A - beide in juris).
- OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18
Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel - Revision der …
Ein in der Sphäre des Angeklagten liegendes und zu beachtendes Hindernis für den Vollzug der Rücküberstellung, wie im Fall der Flucht, ist ebenfalls nicht gegeben (VG München Urteil vom 6. Februar 2017, M 9 K 16.50076, zitiert über juris Rn.11; VG München, Urteil vom 27. März 2017, M 22 K 16.50220, zitiert über juris Rn.17). - AG Kitzingen, 26.04.2021 - 1 Cs 882 Js 16548/20
Glaubensfreiheit als Entschuldigungsgrund bei Kirchenasyl
Der Umstand, dass die für die Aufenthaltsbeendigung zuständigen Behörden davor zurückschrecken oder aus Respekt vor christlich-humanitären Traditionen und wegen der gegenüber profanen Räumlichkeiten gesteigerten Friedensfunktion von Kirchenräumen davon absehen, die ihnen zur Verfügung stehenden Rechte und Möglichkeiten bei Personen im Kirchenasyl auszuschöpfen, also insbesondere auch unmittelbaren Zwang in kirchlichen Räumen anzuwenden, macht die Überstellung nicht unmöglich (…VG München, Urt. v. 6.2.2017 - M 9 K 16.50076, BeckRS 2017, 102460; Urt. v. 27.3.2017 - M 22 K 16.50220, BeckRS 2017, 105750: LSG Bayern, Beschl. v. 11.11.2016 - L 8 AY 28/16 B ER, BeckRS 2016, 74387; LG Osnabrück, NStZ 2002, 604 = NJW 2002, 3645 Ls.; Radtke/Radtke, ZevKR 42 [1997], 23 [48]). - OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2018 - 1 LA 7/18
Dublin-Verfahren; Verlängerung der Überstellungsfrist bei flüchtiger Person; …
Ein Sonderrecht der Kirchen, aufgrund dessen die Behörden bei Aufnahme einer Person in das sog. Kirchenasyl gehindert wären, eine Überstellung durchzuführen und hierzu gegebenenfalls unmittelbaren Zwang anzuwenden, gibt es nicht (VG München, Urt. v. 27.03.2017 22 K 16/50220, BeckRS 2017, 105750).
- VG Bayreuth, 30.01.2019 - B 8 S 19.50007
"Flüchtig" durch Sich-Begeben in Kirchenasyl
Die Anknüpfung an die behördliche Kenntnis des (illegalen) Aufenthaltsortes und die damit verbundene Möglichkeit der Abschiebung (vgl.: VG München, U.v. 06.06.2017 - M 9 S 17.50290; U.v. 27.03.2017 - M 22 K 16.50220; VG Würzburg, U.v. 31.08.2015 - W 3 K 14.50040; VG Greifswald, BG.v. 31.05.2016 - 3 A 256/16 As HGW m.w.N., alle in juris) greift zu kurz; insoweit wird darauf abgestellt, dass der Erfolg (= Entzug) nicht eingetreten ist, da der Staat sein Gewaltmonopol auch in Kirchenräumen durchsetzen könnte und der Vollzug damit nicht unmöglich ist. - VG Hannover, 31.05.2017 - 10 A 6796/16
Dublin III; Belgien; EURODAC-Treffer; Kirchenasyl; Überstellungsfrist
Eine in der Sphäre des Klägers liegendes Hindernis für den Vollzug der Rücküberstellung, wie im Fall der Flucht, ist nicht gegeben (vgl. VG München, Urteil vom 27.3.2017 - M 22 K 16.50220 -, Rn. 18, juris). - VG Kassel, 21.10.2019 - 3 L 2365/19
Dublin-Verfahren, Anwendbarkeit der Dublin III-VO, systemische Mängel in Italien, …
Die Frist von sechs Monaten beginnt mit der Zustimmung der italienischen Behörden zum Wiederaufnahmegesuch (VG München, Urteil vom 27.03.2017 - M 22 K 16.50220, Rn. 18, juris). - VG Wiesbaden, 02.04.2020 - 5 L 1712/19 Die Frist von sechs Monaten beginnt mit der Zustimmung der italienischen Behörden zum Wiederaufnahmegesuch (vgl. VG München, Urteil vom 27.03.2017, Az.: M 22 K 16.50220 - juris).